Geheimhaltung

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Geheimhaltungsvereinbarung

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Im Folgenden finden Sie den Inhalt der Vereinbarung:

 

Geheimhaltungsvereinbarung für Betatester

 

Zwischen 

 

IT Beratung Bertelsons UG (haftungsbeschränkt), Mozartweg 9, 59505 Bad Sassendorf

 

– im Folgenden Auftraggeber genannt – und

 

(Hier bitte Ihren Namen und Anschrift eintragen)

- im Folgenden Betatester genannt – wird folgende Vereinbarung getroffen:

 

 

Präambel

Der Auftraggeber ist Anbieter von Mehrwertdiensten für SmartHome Lösungen. Der Auftraggeber entwickelt ein neues Produkt in diesem Bereich und stellt es dem Betatester für die Laufzeit des Tests unentgeltlich zur Verfügung. Der Betatester testet das Produkt gemäß eines zuvor abgesprochenen Testplans und gibt Rückmeldung zu den Ergebnissen an den Auftraggeber.

 

Geheimhaltungsklausel

Der Betatester verpflichtet sich, alle ihm mitgeteilten geheimen Erkenntnisse und Informationen geheim zu halten. Dies beinhaltet insbesondere die Art und Funktionsweise des Produkts, der Name des Produkts sowie während des Tests gefundene Probleme. Dabei ist die Art der Übermittlung, der Aufzeichnung oder des übermittelnden Mediums unerheblich für die Frage der Geheimhaltungspflicht. Die Geheimhaltungspflicht umfasst, dass die Informationen weder intern verbreitet, in eigenen Projekten verarbeitet oder für eigene Zwecke oder die Zwecke eines Dritten genutzt werden dürfen.

Der Auftraggeber stellt eine Plattform zum Kommunikationsaustausch mit dem Auftraggeber und mit anderen Betatestern zur Verfügung. Eine Kommunikation soll ausschließlich über diese Plattform erfolgen. Ein Austausch mit anderen Betatestern auf der bereit gestellten Plattform ist gestattet und gewünscht. Ein Austausch außerhalb dieser Plattform, insbesondere in anderen Foren, ist explizit untersagt.

 

Überwachungspflicht des Auftragnehmers

Der Betatester trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Insbesondere hat der Betatester, sofern er keine Privatperson ist, mit seinen Mitarbeitern, Angestellten und Beratern, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihrer Verträge verpflichtet sind, Geheimhaltungsvereinbarungen zu schließen.

 

Verwertung und Schutzrechte

Der Betatester verpflichtet sich, die entgegengenommenen Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten.

Sämtliche Rechte verbleiben beim Auftraggeber, insbesondere das Recht, Patente anzumelden sowie mit weiteren Parteien Gespräche zu Forschungs- oder Verwertungszwecken aufzunehmen.

 

Datenschutz

Der Betatester hat sämtliche Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Tätigkeit erhalten hat, nach Beendigung der Testphase unverzüglich dem Auftraggeber zurückgegeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht.

 

Geheimhaltungsumfang

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits zum Stand der Technik zählen und damit nicht mehr schutzfähig sind, sowie für Informationen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bereits nachweislich allgemein bekannt waren.

 

Dauer der Vereinbarung

Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Betatests hinaus für drei Jahre. 

 

Vertragsstrafe

Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Betatester, für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Vereinbarung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,- EUR zu zahlen.

 

Beweislastregelung

Der Betatester trägt die Beweislast für den Umstand, dass die mitgeteilten Informationen vor Unterzeichnung bereits nachweislich bekannt waren, der Öffentlichkeit ohne sein zutun oder Verschulden bekannt wurden oder aber anderen Informationen entsprechen, die ihm von einem berechtigten Dritten in rechtmäßiger Weise offenbart oder zugänglich gemacht wurden.

 

 

Ort, Datum

 

 

Unterschrift Betatester

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